Gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf eines Fahrzeugs gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher die gesetzliche Gewährleistung. Unten finden Sie dazu den offiziellen Hinweis der Europäischen Union.

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Harmonisierter EU-Hinweis mit QR-Code zu europa.eu/youreurope/garantien

Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten finden Sie auf dem Portal „Ihr Europa“ der Europäischen Union: europa.eu/youreurope/garantien

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